Geschichte der Berufsfeuerwehr
Die Berufsfeuerwehr während der Naziherrschaft
Die Reichsregierung beschloss am 26. Juni 1935 das Luftschutzgesetz. In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass die Feuerwehren im Rahmen des Luftschutzes als Bestandteil des SHD (Sicherheits- und Hilfsdienstes) mit einzugliedern seien. Das SHD hatte Aufgaben zur Abwehr der Wirkungen von Luftangriffen zu erfüllen. Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 brachte für die Feuerwehrleute einschneidende Umstellungen mit sich. Als Feuerlöschpolizei, Bestandteil der Polizei, waren sie dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei unterstellt. Eine Angleichung der Uniformen an die der Ordnungspolizei erfolgte ebenfalls. 1938 kam das Verbot für die Feuerwehrverbände und -vereine.
Mit Beginn des 2. Weltkrieges am 1. September 1939 wurde der Sicherheits- und Hilfsdienst verstärkt. Innerhalb dieser Organisation übernahm die Feuerschutzpolizei den Fachbereich Feuerlöschdienst. Zur personellen Verstärkung kamen notdienstverpflichtete Bürger in ihre Reihen. Es entstanden neue Einsatzeinheiten, die in Löschgruppen, Löschzüge und Bereitschaften eingeteilt waren. Ein Teil der Einsatzeinheiten bezog bestehende Feuerwehrunterkünfte und der Rest Behelfsunterkünfte. Die zentralen Ausbildungen dieser Einheiten erfolgten auf dem Schützenplatz in Eckersbach, wobei auch Frauen zu Maschinisten ausgebildet wurden.
Der Einsatzstab aller Löscheinheiten befand sich in der Georgenschule. 1941 wurde dem Feuerlöschdienst der Entgiftungsdienst des SHD angegliedert. Ebenfalls im Jahre 1941 erfolgte die Umbenennung des Sicherheits- und Hilfsdienstes zur Luftschutzpolizei. Zwei Jahre später kam es zur zwangsweisen Ausgliederung des Krankentransportes aus der Luftschutzpolizei. Diese Aufgabe übernahm das Deutsche Rote Kreuz (DRK)