Geschichte der Berufsfeuerwehr
1956 - Das neue Brandschutzgesetz
Mit dem im Januar 1956 erlassenen neuen Brandschutzgesetz und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen erhielten die Feuerwehren die Grundlage für ihre weitere Tätigkeit. Der Vorbeugende Brandschutz wurde zur Hauptaufgabe erklärt. Auch in Zwickau wurde zur Realisierung der Aufklärungs- und Kontrolltätigkeit das Referat Vorbeugender Brandschutz in die KontroIlbereiche Industrie, Landwirtschaft und Wohnsektor gegliedert. Die Bemühungen spiegelten sich in einem spürbaren Rückgang der Brände und deren Folgen wieder.
Ab dem Jahr 1956 begann von Seiten des Staates eine schrittweise Typenbereinigung des Fahrzeugbestandes. Die Feuerwehr Zwickau erhielt zuerst ein LF 15 (alle Fahrzeug u. ä. Bezeichnungen siehe Ende der Festschrift) und ein TLF 15 vom Typ H3A aus DDR-Produktion. Dazu muss allerdings vermerkt werden, dass der „Abschied" von manchen mit besonderer Hingabe gepflegten "Oldtimern" sehr schwer fiel. Diese Fahrzeugumstellung hatte ihre Grundlage in einer neuen Normung der Feuerwehrfahrzeuge der DDR. Damit gab es überall die gleichen Fahrzeugtypen. In der Folgezeit wurde noch eine DL 22, ebenfalls vom Typ H3A, beschafft. In den Jahren 1963 - 1970 erfolgte der Austausch der Einsatzfahrzeuge vom Typ H3A durch solche des Typs S 4000. Besonders zu erwähnen wären 1963 der GW 60 und SW 14, 1966 der ADK 5,0 und weiterhin das LF 16, das TLF 16, der RTGW und die DL 22. Ab 1970 wurden die Fahrzeuge vom Typ S 54000 schrittweise gegen Fahrzeuge vom Typ W 50 in der Reihenfolge DL 30, TLF 16 und bis1970 das LF 16 ausgetauscht. Mitte der "80er" Jahre war der gesamte Fahrzeugpark auf Fahrzeuge des Typs W 50 umgerüstet, wobei jedoch insbesondere beim Schlauch- und dem Gerätewagen eine Verschlechterung der Gebrauchseigenschaften eintrat.